Theis und Partner Warum es uns gibt
Theis und Partner Soziales

Ambulante Jugendhilfe nach SGB VIII

Unsere Leistungen:
  • Sozialpädagogische Familienhilfe (§31SGB VIII)
  • Erziehungsbeistandschaft (§30 SGB VIII)
  • Betreutes Umgangsrecht (§18 SGB VIII)
  • Ambulant Sozialpädagogisches Clearing (§§27ff SGB VIII i.V.m. §31 SGB VIII)
  • Pflegefamilienfachberatung (§27 SGB VIII i.V.m. §33 SGB VIII)
  • Jugendhilfe im Strafverfahren (§10 JGG i.V.m. §30 SGB VIII bzw. §41SGB VIII)

Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII)

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) wird durch intensive Betreuung und Begleitung der Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, sowie bei der Lösung von Konflikten und Krisen unterstützt.

Ziel der sozialpädagogischen Familienhilfe ist es, familiäre Bindungen zu erhalten/aufzubauen und die Familienmitglieder zu befähigen, wieder einen gelingenden Alltag gestalten und leben zu können.

Die Familienmitglieder sollen eigene Kräfte und Stärken mobilisieren und damit einen Prozess der Selbsthilfe einleiten. Die Familie soll möglichst bald autonom, ohne externe Hilfestellung innerhalb der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen lebens- und entwicklungsfähig sein.

Theis-und-Partner-Sozialpaedagogische-Hilfe
Theis. und Partner Bereich Erziehungsbeistandschaft

Erziehungsbeistandschaft (§30 SGB VIII)

Die Erziehungsbeistandschaft soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Erziehungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Selbständigkeit fördern.

Unser Betreuungsangebot richtet sich im Wesentlichen an Kinder und Jugendliche, sowie deren Eltern, Stiefeltern und Personensorgeberechtigten.

Ein wichtiges Ziel der Erziehungsbeistandschaft ist die Vermeidung von Unterbringungen der Kinder und Jugendlichen außerhalb der eigenen Familie.

Betreutes Umgangsrecht (§18 SGB VIII)

Das Angebot richtet sich im Besonderen an Kinder und deren evtl. getrenntlebenden Eltern, sowie an alle weiteren wichtigen Bezugspersonen, die eine vorübergehende Unterstützung bei der Durchführung von Umgangskontakten benötigen.

Bei Bedarf erfolgt nach Rücksprache mit den Leistungsträgern eine Reflektion der Umgangskontakte zur Verbesserung des „Miteinanders“.

Theis und Partner Betreutes Umgangsrecht
Theis und Partner Bereich Ambulantes Sozialpaedagogisches Clearing

Ambulant Sozialpädagogisches Clearing (§§27ff SGB VIII i.V.m. §31 SGB VIII)

Das Ambulant Sozialpädagogische Clearing (ASC) kann angeboten werden, wenn in Familien aus Sicht des Jugendamtes oder der betroffenen Familie eine Fremdunterbringung droht, oder/und Hilfebedarf besteht, aber noch keine ausreichende Klarheit über die geeignete Art und Weise der Hilfe hergestellt werden konnte.

Pflegefamilienfachberatung (§ 27 SGB VIII i.V. m. § 33 SGB VIII SGB VIII)

Eine der zentralen Aufgaben der Fachberatung ist die Stärkung und Stabilisierung der Pflegeeltern in ihrer Erziehungskompetenz und in der Wahrnehmung ihrer vielfältigen Aufgaben als Pflegeeltern.

Die Fachberatung hält einen engen und regelmäßigen Kontakt zur Pflegeperson, Pflegefamilie und dem sozialen Umfeld und steht diesen beratend und unterstützend zur Seite.

Reflektionsgespräche zwischen der Fachberatung, dem Pflegekind, den Pflegeeltern, ggfs. den leiblichen Kindern der Pflegefamilie, sowie den Pflege-Geschwistern fördern das kooperative Miteinander aller Beteiligten.

Theis und Partner Pflegefamilienberatung
Theis und Partner Jugendhilfe im Strafverfahren

Jugendhilfe im Strafverfahren (§10 JGG i.V.m. §30 SGB VIII bzw. §41 SGB VIII)

Die Betreuungsweisung ist eine jugendrichterliche Weisung, bei der Jugendliche/junge Erwachsene durch wiederholt delinquentes Verhalten für einen bestimmten Zeitraum der Aufsicht und Betreuung eines Betreuungshelfers unterstellt werden.

Die Betreuungsweisung setzt an den individuellen Lebenssituationen an und orientiert sich an den vorhandenen Möglichkeiten und Fähigkeiten der Jugendlichen/jungen Erwachsenen.

Ziel der Maßnahme ist u.a. die Entwicklung neuer Lebensperspektiven ohne weiter straffällig zu werden und Reflexion der begangenen Straftaten. Hierzu gehören u.a. die Entwicklung und Förderung von Selbständigkeit, Selbstvertrauen, Frustrationstoleranz, Konfliktfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein.

Theis & Partner
Sozialdienstleistungen

Hügelstraße 41
67724 Gundersweiler

Aussenstellen in:
Rockenhausen
Münchweiler/Alsenz

Geschäftsleitung:
Oliver Theis 0177 – 277 14 11

oliver.theis@theis-partner.de
www.theis-partner.de