Eingliederungshilfe nach SGB VIII und nach SGB IX
- Eingliederungshilfe nach §35a (nach SGB VIII) in Kindergärten und Schulen
- Eingliederungshilfe zur sozialen Teilhabe (nach SGB IX) und Eingliederungshilfe zur Bildung (nach SGB IX)
- Eingliederungshilfe für Erwachsene / aufsuchende Assistenz (nach SGB IX)
Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII)
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Das Betreuungsangebot richtet sich an Kinder/Jugendliche, welche im Sozialverhalten so belastet sind, dass hierdurch Schwierigkeiten in Kita – bzw. Schulalltag entstehen.
Vorrangiges Ziel ist die Integration und der Verbleib des Kindes/Jugendlichen in der Kita bzw. Klassenverband.
Eingliederungshilfe zur sozialen Teilhabe (SGB IX) und Eingliederungshilfe zur Bildung (SGB IX)
Eingliederungshilfe zur sozialen Teilhabe und Eingliederungshilfe zur Bildung wird für Kinder/Jugendliche mit einer geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigung erbracht.
Diese Unterstützungsform hat zum einen die Aufgabe der aktiven, individuellen Förderung des Kindes/Jugendlichen, zum anderen auch die (passive) Begleitung, die dann aktiv wird, wenn das Kind/der Jugendliche entsprechende Hilfe benötigt um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.
Vorrangiges Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen, die in ihrer Entwicklung verzögert sind bzw. Kindern mit (drohender) geistiger, körperlicher und/oder seelischer Beeinträchtigung eine ganzheitliche Förderung, Entwicklungs- und Integrationshilfe in Regeleinrichtungen zu ermöglichen.
Eingliederungshilfe für Erwachsene / aufsuchende Assistenz (SGB IX)
Eingliederungshilfe für Erwachsene / aufsuchende Assistenz bietet Menschen mit geistiger, körperlicher, seelischer und / oder mehrfacher Beeinträchtigung bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen und Anspruchsgrundlagen die Möglichkeit, im eigenen Wohnraum bedarfsgerecht unterstützt leben zu können.
Das Betreuungsangebot reicht von konkreter Hilfestellung zur unmittelbaren Alltagsbewältigung bis hin zur selbstbestimmten Lebensgestaltung und Lebensplanentwicklung.
Ziel der Arbeit mit den betreuten Personen ist es, diese zu befähigen, möglichst weitgehend und dauerhaft die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Die Intensität und Dauer des Betreuungsangebotes sind einzelfallbezogen am Ausmaß des individuell vorhandenen Hilfebedarfs ausgerichtet.
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