Pflegeberatung / Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI für gesetzlich und privat Versicherte
Ein Beratungseinsatz bzw. eine Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist erforderlich, wenn die pflegerische Betreuung durch Angehörige oder Privatpersonen geleistet wird.
Der Beratungseinsatz ist eine fachliche Beurteilung der vorhandenen Pflegesituation und dient der Sicherung der Pflegequalität. Die folgenden Themen werden im Rahmen eines Beratungseinsatzes angesprochen:
- Beratung und Anleitung zu individuellen Pflegethemen, z.B. Transfer, Mobilisation,
- Beratung zu angemessenen Pflegehilfsmitteln, wie z.B. einen Rollator oder Toilettenstuhl,
- Hilfsmittelberatung, wie z.B. eine Toilettensitzerhöhung, einen Handlauf oder ein Hausnotrufsystem,
- Finanzierungs- bzw. Zuschussberatung,
- Beratung zu Leistungen des SGB XI, Antrag auf erneute Überprüfung des Pflegegrades sowie
- sämtliche Fragen, die dem Pflegebedürftigen bzw. der Pflegeperson im Zusammenhang mit der häuslichen Pflege wichtig sind.
Die Kosten des Beratungseinsatzes werden durch die Pflegeversicherung übernommen, für Kunden ist der Besuch kostenfrei.
Die Nachweispflicht eines Beratungseinsatzes besteht bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Die jeweiligen Fristen liegen zum Ende des Quartals bzw. Kalenderhalbjahres.